USA A-Z
(Letzte Änderung: 28.04.2026 @ 17:36)
Mietwagen
Nachfolgend ein paar Stichpunkte zu verschiedenen Aspekten, die ich für besonders wichtig halte.
Grundsätztlich Mietwagen ja oder nein?
Kurzfassung: Sie brauchen einen Mietwagen.
Natürlich kann man irgendwie auch ohne klar kommen, aber das ist in einem Land wie den USA, wo so vieles im täglichen Leben auf (individuelles) Autofahren ausgelegt ist und öffentlicher Personennahverkehr selbst in großen Städten nur halbwegs funktioniert (wenn, dann am ehesten in Form von akzeptablen U-Bahnnetzen, wesentlich düsterer sieht es im Hinblick auf einen bedarfsgerechten Stadtbusverkehr aus), äußerst unpraktisch.
Man liest immer wieder von - zumeist jungen und unerfahrenen - USA-Urlaubern, die mit Greyhound-Bussen quer durchs Land reisen oder diese Form der Fortbewegung anpreisen, aber richtig vorstellbar wäre so ein Urlaub für mich nicht. Überlegen Sie mal: Fahrt von A nach B, aber der Nationalpark C ist 57 Meilen von B entfernt. Dorthin fährt aber kein Bus und auch kein Amtrak-Zug. Was tun? Daumen raus und per Anhalter ist in den USA wenig angesagt und die Chancen in der Pampa mitgenommen zu werden sind eher schlecht. Von den bekannten Risiken ganz abgesehen.
Nicht viel besser sieht es mit Inlandsflügen (domestic flights) aus. Spätestens, wenn man aus der baggage claim area hinaus ins Freie gespült wird, und die meisten anderen Reisenden mit dem kostenlosen Shuttle der Autovermietung zu selbiger chauffiert werden, stellt sich drängend die Frage der weiteren Fortbewegung.
Allerdings: In Großstädten ist ein Mietwagen oftmals nicht notwendig (U-Bahn) und in vielen Fällen sogar eher kontraproduktiv wegen der hohen Parkgebühren, die entweder in der hoteleigenen parking garage oder einem öffentlichen Parkhaus anfallen (20 USD pro Tag sind ein grober Anhaltspunkt). Von den Extra-Kosten für valet parking ganz zu schweigen.
Internationaler Führerschein
Ob ein nationaler (deutscher) Führerschein zum Anmieten und Fahren in den USA reicht, ist mit Gerüchten durchzogen und bietet immer wieder Anlass zu hektischem Aktionismus ein paar Wochen vor Reisebeginn. Hier die bottom line, die meinen Wissensstand und meine praktischen Erfahrungen widerspiegelt:
In der Praxis habe ich es fast immer so erlebt, dass der deutsche Führerschein akzeptiert wurde. Trotzdem würde ich heute niemandem mehr davon abraten, zusätzlich einen internationalen Führerschein mitzunehmen. Nicht weil er magisch alle Probleme löst, sondern weil er im Zweifel eine offizielle Übersetzung mitliefert und Diskussionen am Counter oder bei einer Verkehrskontrolle eher verkürzt als verlängert.
Mit anderen Worten: Deutscher Führerschein plus internationaler Führerschein ist die stressärmste Variante. Wer dann vor Ort nur nach dem deutschen Dokument gefragt wird, umso besser. Wer den internationalen doch einmal braucht, ist ebenfalls froh, ihn zu haben.
Mindestalter für Anmietung
Um einen Mietwagen zu bekommen, muss man 21 Jahre alt sein. Wer zwischen 21 und 25 ist, zahlt häufig einen "Jungfahreraufschlag". Es kann passieren, dass das deutsche Reisebüro einen Mietwagen an Mieter unter 21 vermittelt, aber diese Buchung wird dann vor Ort in den USA hinfällig.
Kreditkarte
Zum Mieten eines Autos wird in der Regel eine Kreditkarte verlangt. Häufig wird ein Sicherheitsbetrag geblockt, also noch nicht abgebucht, aber auf Stand-by vorgehalten. Wie hoch dieser Betrag ist, variiert je nach Vermieter, Fahrzeugklasse, Tarif und Mietdauer teils erheblich. Also ist darauf zu achten, dass die Kreditkarte genügend Luft hat.
Fahrgebiet
Während Fahrten nach Mexiko bei den großen Vermietern ausnahmslos verboten sind (wegen der hohen Diebstahlgefahr), sind Grenzüberquerungen Richtung Norden (Kanada) im Allgemeinen kein Problem. Allerdings müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen beachtet werden.
Umstritten ist die Frage, ob man in den USA mit einem Mietwagen abseits von Teer und Asphalt unterwegs sein darf. Im Kleingedruckten der meisten Mietverträgen steht der Passus, dass unpaved roads nicht erlaubt sind. Was aber bedeutet unpaved? Unasphaltiert? Oder unbefestigt (unsealed/unimproved), was ein Unterschied ist, denn eine öffentliche Straße kann auch als befestigt gelten ohne dass Asphalt liegt. Zu denken wäre hier an die Versorgungsstraßen der Gas- und Ölindustrie in der 4-Corners-Region. Eindeutig ist, dass man mit einem normalen Mietwagen, wozu auch ein Jeep Wrangler bei Alamo, Hertz, Sixt, und wie sie alle heißen gehört, off road, also abseits einer wie auch immer gearteten (öffentlichen) Straße, nichts zu suchen hat.
Wie unpaved road in der Praxis interpretiert wird, ist hingegen wohl Auslegungssache, aber eines dürfte klar sein: so lange keine Schäden am Auto entstehen, wird es den großen Vermietern herzlich egal sein, ob man auf gravel, dirt oder pavement unterwegs war. Passiert doch etwas, ist eben die Frage, ob die Versicherung zahlt. Das kann so oder so ausgehen und ist vielleicht auch abhängig von der konkreten Schadenhöhe.
Nach meiner Deutung gibt es also kein einfaches Schwarz-Weiß-Muster, aber man begibt sich versicherungs- und vertragsrechtlich schnell auf unsicheres Geläuf, sobald man mit einem normalen Mietwagen Schotter, Dirt Roads oder sonstige rustikale Wege spannender findet als der Vermieter. Im Zweifel also sehr konservativ auslegen.
Fahrzeugauswahl
Vielleicht auch um derartigen Streitfällen aus dem Weg zu gehen, vermutlich jedoch primär als Reaktion auf einen übergeordneten Automobiltrend findet man in den Fahrzeugflotten der großen Vermieter immer seltener wirklich geländegängige Fahrzeuge. 4x4 ist schon Luxus, selbst eine ground clearance jenseits von 8 inch ist in den typischen SUV-Klassen (IFAR, SFAR, FFAR) nichts, worauf man sich verlassen kann. An Stelle klassicher SUVs stehen reihenweise Crossovers in den choice lines, die zwar besser sind als ein flunderflacher Toyota Corolla, aber im Gelände kein wirklicher Grund zum Entspannen. Zumal sie auf Straßenreifen laufen, die eben für normale Straßen gemacht wurden und keine besondere Verstärkung fürs Gelände haben.
Allerdings wird 4x4 nach meinem Eindruck sowieso überbewertet, wohingegen high clearance sehr nützlich sein kann.
Bei vielen großen Vermietern sind - nicht nur bei SUVs, sondern auch bei normalen Straßen-PKWs - choice lines an die Stelle fest zugeteilter Fahrzeuge getreten. Man bucht eine Fahrzeugklasse (z.B. Midsize, Fullsize) und kann dann aus einer Reihe vorhandener Wagen auswählen. Ist die gebuchte Kategorie nicht verfügbar, kann man mit einem kostenlosen Upgrade rechnen.
Versicherung
Ohne hier im Detail auf mögliche Konstellationen einzugehen, sollte beim Abschluss eines Mietvertrags grundsätzlich Augenmerk auf die inkludierten Versicherungsleistungen gelegt werden. Vor allem in den USA, wo Schadensersatzleistungen schnell eingeklagt werden und exorbitante Höhen erreichen!
Während bei Anmietung über große Buchungsportale von Deutschland aus nach meiner Erfahrung meist schon ein brauchbarer Grundschutz gegeben ist, der optional aufgestockt werden kann, ist das bei Direktbuchungen über amerikanische Portale oder dubios günstige Sondertarife keineswegs immer der Fall. Vermeintlich günstige Direktangebote der Vermieter entpuppen sich also u.U. als Versicherungsfalle.
Das liegt auch daran, dass die Haftpflichtlogik in den USA anders tickt als bei uns und die gesetzlichen Mindestdeckungen in manchen Bundesstaaten unerquicklich niedrig sein können. Man sollte deshalb nicht mit der juristischen Mindestkante herumspielen, sondern auf solide Haftpflichtdeckung, vernünftigen Kaskoschutz und klare Bedingungen achten.
Meine praktische Empfehlung lautet deshalb: lieber von Deutschland beziehungsweise Europa aus einen Tarif buchen, bei dem Haftpflicht und Kasko sauber und hoch abgesichert sind, als sich vor Ort in Abkürzungsdschungel und Zusatzverkäufe hineinreden zu lassen.
Noch ein paar Abkürzungen, die einem recht häufig begegnen:
CDW = Vollkaskoversicherung (i.Allg. mit Selbstbeteiligung); Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden werden häufig nicht erstattet (Mietvertrag prüfen!)
LDW = Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz (i.Allg. mit Selbstbeteiligung)
SLI = Haftpflichtversicherung
RLI = je nach Vermieter/Tarif zusätzliche Haftpflichtkomponente; entscheidend ist nicht das Kürzel, sondern was im Vertrag tatsächlich drinsteht
TP = separater Diebstahlschutz