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USA A-Z

(Letzte Änderung: 26.01.2023 @ 13:11)

Mietwagen

Nachfolgend ein paar Stichpunkte zu verschiedenen Aspekten, die ich für besonders wichtig halte.

Grundsätztlich Mietwagen ja oder nein?

Kurzfassung: Sie brauchen einen Mietwagen.

Natürlich kann man irgendwie auch ohne klar kommen, aber das ist in einem Land wie den USA, wo so vieles im täglichen Leben auf (individuelles) Autofahren ausgelegt ist und öffentlicher Personennahverkehr selbst in großen Städten nur halbwegs funktioniert (wenn, dann am ehesten in Form von akzeptablen U-Bahnnetzen, wesentlich düsterer sieht es im Hinblick auf einen bedarfsgerechten Stadtbusverkehr aus), äußerst unpraktisch.

Man liest immer wieder von - zumeist jungen und unerfahrenen - USA-Urlaubern, die mit Greyhound-Bussen quer durchs Land reisen oder diese Form der Fortbewegung anpreisen, aber richtig vorstellbar wäre so ein Urlaub für mich nicht. Überlegen Sie mal: Fahrt von A nach B, aber der Nationalpark C ist 57 Meilen von B entfernt. Dorthin fährt aber kein Bus und auch kein Amtrak-Zug. Was tun? Daumen raus und per Anhalter ist in den USA wenig angesagt und die Chancen in der Pampa mitgenommen zu werden sind eher schlecht. Von den bekannten Risiken ganz abgesehen.

Nicht viel besser sieht es mit Inlandsflügen (domestic flights) aus. Spätestens, wenn man aus der baggage claim area hinaus ins Freie gespült wird, und die meisten anderen Reisenden mit dem kostenlosen Shuttle der Autovermietung zu selbiger chauffiert werden, stellt sich drängend die Frage der weiteren Fortbewegung.

Allerdings: In Großstädten ist ein Mietwagen oftmals nicht notwendig (U-Bahn) und in vielen Fällen sogar eher kontraproduktiv wegen der hohen Parkgebühren, die entweder in der hoteleigenen parking garage oder einem öffentlichen Parkhaus anfallen (20 USD pro Tag sind ein grober Anhaltspunkt). Von den Extra-Kosten für valet parking ganz zu schweigen.

Internationaler Führerschein

Ob ein nationaler (deutscher) Führerschein zum Anmieten und Fahren in den USA reicht, ist umstritten, mit Gerüchten durchzogen und bietet immer wieder Anlass zu Diskussionen und nicht selten zu hektischem Aktionismus ein paar Wochen vor Reisebeginn. Hier die bottom line, die meinen Wissensstand und meine praktischen Erfahrungen widerspiegelt:

In der Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass ein internationaler Führerschein (IF) von den Vermietstationen verlangt wurde. Allerdings habe ich auch noch nie in Georgia ein Auto gemietet, wo ein IF, wie in anderen US-Bundesstaaten auch, anscheinend Pflicht ist (Quelle: www.reiseversicherung.com). Florida galt auch mal als Staat mit niedriger Toleranz gegenüber ausländischen Fahrerlaubnisdokumenten und ein IF wurde empfohlen, das entsprechende Gesetz wurde jedoch am 2. April 2013 von Governor Rick Scott kassiert. Gegenteilige Informationen, die im Internet immer noch kursieren, spiegeln also nicht den aktuellen Stand der Dinge wider.

Abgesehen davon ist mit einem für die USA gültigen IF streng genommen eine Fahrerlaubnis nach dem Genfer Abkommen von 1949 gemeint, die jedoch in Deutschland gar nicht ausgehändigt wird. Stattdessen erhält man einen IF nach dem Wiener Übereinkommen von 1968, an dem die USA nicht teilgenommen haben. Dieser ist im Prinzip in den USA irrelevant und wäre im Ernstfall nicht das geforderte Dokument.

Wenn überhaupt der IF Vorteile in den USA bietet, dann in der Auseinandersetzung mit dem police officer, in dessen allgemeine Verkehrskontrolle oder Radarfalle man geraten ist, und der nach einem möglicherweise schlechten Tag möglicherweise not amused ist, wenn er kein Wort auf dem grauen oder rosa Lappen lesen kann, der ihm vom deutschen Touri dargeboten wird. Ob er mehr Freude an dem in der Regel in Französisch übersetzten IF hat, sei mal dahingestellt.

Alles Theorie. Im wirklichen Leben wird der zumeist sehr höfliche Sherriff den deutschen Führerschein beinahe sicher akzeptieren und gut ist. Wer auf Nummer Sicher gehen will, beschafft sich rechtzeitig vor Reiseantritt einen IF und hat beste Chancen diesen dann während des gesamten Urlaubs unbenutzt in der Tasche zu lassen.

Mindestalter für Anmietung

Um einen Mietwagen zu bekommen, muss man 21 Jahre alt sein. Wer zwischen 21 und 25 ist, zahlt häufig einen "Jungfahreraufschlag". Es kann passieren, dass das deutsche Reisebüro einen Mietwagen an Mieter unter 21 vermittelt, aber diese Buchung wird dann vor Ort in den USA hinfällig.

Kreditkarte

Zum Mieten eines Autos wird in der Regel eine Kreditkarte verlangt. Eine Kaution bis zum Dreifachen des Mietpreises wird geblockt, d.h. noch nicht abgebucht aber auf Stand-by vorgehalten. Also ist darauf zu achten, dass die Kreditkarte genügend Deckung hat.

Fahrgebiet

Während Fahrten nach Mexiko bei den großen Vermietern ausnahmslos verboten sind (wegen der hohen Diebstahlgefahr), sind Grenzüberquerungen Richtung Norden (Kanada) im Allgemeinen kein Problem. Allerdings müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen beachtet werden.

Umstritten ist die Frage, ob man in den USA mit einem Mietwagen abseits von Teer und Asphalt unterwegs sein darf. Im Kleingedruckten der meisten Mietverträgen steht der Passus, dass unpaved roads nicht erlaubt sind. Was aber bedeutet unpaved? Unasphaltiert? Oder unbefestigt (unsealed/unimproved), was ein Unterschied ist, denn eine öffentliche Straße kann auch als befestigt gelten ohne dass Asphalt liegt. Zu denken wäre hier an die Versorgungsstraßen der Gas- und Ölindustrie in der 4-Corners-Region. Eindeutig ist, dass man mit einem normalen Mietwagen, wozu auch ein Jeep Wrangler bei Alamo, Hertz, Sixt, und wie sie alle heißen gehört, off road, also abseits einer wie auch immer gearteten (öffentlichen) Straße, nichts zu suchen hat.

Wie unpaved road in der Praxis interpretiert wird, ist hingegen wohl Auslegungssache, aber eines dürfte klar sein: so lange keine Schäden am Auto entstehen, wird es den großen Vermietern herzlich egal sein, ob man auf gravel, dirt oder pavement unterwegs war. Passiert doch etwas, ist eben die Frage, ob die Versicherung zahlt. Das kann so oder so ausgehen und ist vielleicht auch abhängig von der konkreten Schadenhöhe.

Nach meiner Deutung gibt es also kein Verbot im klassischen Sinne den Asphalt zu verlassen, aber man begibt sich auch versicherungstechnisch auf unsicheres Geläuf und sollte das einkalkulieren. Man findet zu dem Thema keine absolut verlässliche Aussagen - in letzter Konsequenz darf man das also mit Rechtsabteilungen ausdiskutieren oder vor Gericht und da gilt das alte Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See..."

Fahrzeugauswahl

Vielleicht auch um derartigen Streitfällen aus dem Weg zu gehen, vermutlich jedoch primär als Reaktion auf einen übergeordneten Automobiltrend findet man in den Fahrzeugflotten der großen Vermieter immer seltener wirklich geländegängige Fahrzeuge. 4x4 ist schon Luxus, selbst eine ground clearance jenseits von 8 inch ist in den typischen SUV-Klassen (IFAR, SFAR, FFAR) nichts, worauf man sich verlassen kann. An Stelle klassicher SUVs stehen reihenweise Crossovers in den choice lines, die zwar besser sind als ein flunderflacher Toyota Corolla, aber im Gelände kein wirklicher Grund zum Entspannen. Zumal sie auf Straßenreifen laufen, die eben für normale Straßen gemacht wurden und keine besondere Verstärkung fürs Gelände haben.

Allerdings wird 4x4 nach meinem Eindruck sowieso überbewertet, wohingegen high clearance sehr nützlich sein kann.

Bei vielen großen Vermietern sind - nicht nur bei SUVs, sondern auch bei normalen Straßen-PKWs - choice lines an die Stelle fest zugeteilter Fahrzeuge getreten. Man bucht eine Fahrzeugklasse (z.B. Midsize, Fullsize) und kann dann aus einer Reihe vorhandener Wagen auswählen. Ist die gebuchte Kategorie nicht verfügbar, kann man mit einem kostenlosen Upgrade rechnen.

Versicherung

Ohne hier im Detail auf mögliche Konstellationen einzugehen, sollte beim Abschluss eines Mietvertrags grundsätzlich Augenmerk auf die inkludierten Versicherungsleistungen gelegt werden. Vor allem in den USA, wo Schadensersatzleistungen schnell eingeklagt werden und exorbitante Höhen erreichen!

Während bei Anmietung über große Buchungsportale von Deutschland aus nach meiner Erfahrung immer mindestens ein Basisschutz gegeben ist, der optional aufgestockt werden kann, ist dieses bei der Buchung über amerikanische Portale (z.B. auf den Websites der Vermietungsgesellschaften selbst) oftmals nicht der Fall. Vermeintlich günstige Direktangebote der Vermieter entpuppen sich also u.U. als Versicherungsfallen.

Das liegt daran, dass es in den USA personen- bzw. haushaltsbezogene KfZ-Haftpflichtpolicen gibt, während die in Deutschland immer fahrzeugbezogen sind. Während also der amerikanische Mieter "von Haus aus" eine Versicherung mitbringt (sofern er nicht unversichert ist, was leider viele sind), muss der deutsche Mieter selbst für ausreichenden Schutz sorgen.

Die Vermieter sind lediglich verpflichtet (Ausnahme: Kalifornien), ihren Kunden die gesetzliche Mindestdeckung (minimum liability protection) zu gewährleisten. Diese variiert von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat und liegt z.B. im Falle von New Jersey bei der lachhaften Kombination 15/30/5 (bis zu $15.000 für jede verletzte Person, bis zu $30.000 für den gesamten Unfall und bis zu $10.000 für Eigentumsschäden; vollständige Liste).

Man sollte also bei solchen Mietbedingungen unbedingt aufstocken (z.B. über eine deutsche Zusatzversicherung für Mietwagen, oder indem man über eine qualifizierte Kreditkarte mietet, die entsprechende Versicherungen mitliefert).

Ein Thema für sich sind Mieten in Kalifornien. Dort ist der Vermieter nicht verpflichtet, obigen Mindestschutz zu gewähren. Dann aber werden selbst Aufstockungen aus der Heimat ungültig, da die Grundvoraussetzung dafür nicht gegeben ist, nämlich eine vorhandene gesetzliche Mindesthaftpflicht. Folglich muss man neben einer Kaskoversicherung (CDW) und der Haftpflicht-Aufstockung (SLI) auch unbedingt um eine rental liability insurance (RLI) haben.

Noch ein paar Abkürzungen, die einem recht häufig begegnen:

CDW = Vollkaskoversicherung (i.Allg. mit Selbstbeteiligung); Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden werden häufig nicht erstattet (Mietvertrag prüfen!)

LDW = Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz (i.Allg. mit Selbstbeteiligung)

SLI = Haftpflichtversicherung

RLI = bei Anmietung in Kalifornien zusätzlich zu erwerbender Grundschutz

TP = separater Diebstahlschutz